Nautische Glocken und Pfeifen sind gemäß den Seeschifffahrtsvorschriften vorgeschriebene akustische Signalgeräte. Sie dienen der Verbesserung der Sicherheit und der Kommunikation zwischen Schiffen, insbesondere bei schlechter Sicht.
Arten von nautischen Akustikgeräten
🔹 Schiffspfeifen – Pflicht für Schiffe bis zu 12 Metern Länge. Sie müssen einen klaren Ton erzeugen, der aus der Ferne hörbar ist.
🔹 Schiffsglocken – Pflicht für Schiffe über 12 Meter. Sie müssen einen Mindestdurchmesser von 300 mm haben und einen tiefen, unverwechselbaren Klang erzeugen.
🔹 Nebelhörner und Sirenen – Pflicht für Schiffe über 20 Meter; sie sorgen für einen stärkeren Ton zur Navigation bei Nebel oder schlechter Sicht.
Vorschriften und Verpflichtungen
✔ Bis zu 12 Meter → Pfeife erforderlich
✔ Zwischen 12 und 20 Metern → Pfeife und Glocke erforderlich
✔ Über 20 Meter → Pfeife, Glocke und Nebelhorn erforderlich
✔ Navigation im Nebel → Akustische Signale in festgelegten Abständen (ColReg 72)
Materialien und Stromversorgung
✅ Messing und Bronze – Korrosionsbeständige Materialien, ideal für Schiffsglocken.
✅ Kunststoff und Edelstahl – Werden aufgrund ihrer Langlebigkeit bei Pfeifen und Nebelhörnern verwendet.
✅ Manuell oder elektrisch – Pfeifen können mit dem Mund, mit Druckluft oder elektronisch betätigt werden.
Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand und die Funktionsfähigkeit Ihrer Soundanlage, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.